Gerichtsverfahren zum Bürgerbegehren: Verhandlung am 18. Dezember in Schleswig
Das Verfahren um die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Ferienhäuser Speicherkoog“ kommt am 18. Dezember 2025 vor das Verwaltungsgericht Schleswig.
Damit wird erstmals gerichtlich geklärt, ob Bürgerinnen und Bürger über ein Vorhaben abstimmen dürfen, wenn die Bauleitplanung nicht von der Stadt selbst, sondern von einem kommunalen Unternehmen betrieben wird.
Der Kreis Dithmarschen hatte das Bürgerbegehren im Jahr 2022 als unzulässig abgelehnt. Begründung:
Die Planung liege beim Kommunalunternehmen Tourismusförderung Speicherkoog AöR, einer rechtlich selbstständigen Einrichtung.
Nach Auffassung des Kreises sei deshalb kein Bürgerbegehren nach § 16 g Gemeindeordnung Schleswig-Holstein möglich.
Die Bürgerinitiative für Naturschutz im Speicherkoog (BINS) sieht darin ein grundsätzliches Problem:
Wenn kommunale Aufgaben an eine AöR übertragen werden, können Bürgerinnen und Bürger über wichtige Vorhaben faktisch nicht mehr mitentscheiden.
Damit entsteht eine Lücke im kommunalen Beteiligungsrecht, die dringend geschlossen werden muss.
„Das Verfahren ist mehr als nur ein lokaler Streitfall – es betrifft die Frage, wie weit demokratische Beteiligung in Schleswig-Holstein tatsächlich reicht,“
erklärt Wencke Lehmacher, Vorsitzende der BINS.
Die mündliche Verhandlung findet am Donnerstag, 18. Dezember 2025, um 10 Uhr beim Verwaltungsgericht Schleswig statt.
Mit einer Entscheidung wird Anfang 2026 gerechnet.
Die BINS wird über den Verlauf und die Ergebnisse auf dieser Homepage berichten.