Gerichtsverfahren zu den Ferienhäusern im Speicherkoog geht weiter
Das Verwaltungsgericht hat in erster Instanz entschieden, dass das Bürgerbegehren gegen die geplanten Ferienhäuser im Speicherkoog unzulässig sei. Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Kläger werden den Rechtsweg weiter beschreiten und die offenen rechtlichen Fragen weiter klären lassen.
Zentral bleibt dabei die Frage, ob die Bauleitplanung für ein solches Vorhaben überhaupt auf ein Kommunalunternehmen übertragen werden durfte – und welche Folgen dies für die Mitbestimmungsrechte der Bürgerinnen und Bürger hat. Nach Auffassung der Kläger darf eine solche Konstruktion nicht dazu führen, dass Bürgerentscheide faktisch ausgeschlossen werden.
Parallel dazu bereitet die Bürgerinitiative für Naturschutz im Speicherkoog (BINS) weitere Schritte vor, um die Öffentlichkeit zu informieren und neue Formen der Bürgerbeteiligung auf den Weg zu bringen. Der Einsatz für den Schutz des ökologisch hochsensiblen Speicherkoogs geht damit weiter – rechtlich und demokratisch.
Die vollständige Pressemitteilung steht hier als PDF zum Download bereit.