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Bußgeldverfahren gegen Tanja Matthies eingestellt

24. 06. 2021

Die Entscheidung ist gefallen:

 

Pressemitteilung vom 24.06.2021:

Bußgeldverfahren gegen Naturschützerin eingestellt

 

Das Amtsgericht Meldorf hat das Bußgeldverfahren gegen Tanja Matthies wegen unerlaubten Betretens eines Naturschutzgebietes im Speicherkoog eingestellt.  Die Begründung der Einstellung ist eine Niederlage für die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Dithmarschen, die das Verfahren gegen Frau Matthies angestrengt hatte.

Tanja Matthies, Vorsitzende der Bürgerinitiative für Naturschutz im Speicherkoog (BINS e.V.) hatte vor anderthalb Jahren im Rahmen eines Fernsehdrehs für das Schleswig-Holstein Magazin den Randbereich des  Naturschutzgebiets Kronenloch mit wenigen Schritten betreten. Sie wollte damit vor laufender Kamera demonstrieren, wie stark die Scheuchwirkung von Menschen auf Vögel ist. Den Fernsehbeitrag, der sich kritisch mit der geplanten Ferienhaussiedlung im Speicherkoog auseinandersetzte, hatte das Schleswig-Holstein Magazin am 29.09.2019 gesendet. Dies hatte die Ordnungsbehörde beim Kreis Dithmarschen nach Anzeige einer Mitarbeiterin der Unteren Naturschutzbehörde zum Anlass genommen, Tanja Matthies unter anderem wegen vorsätzlichen Betretens eines Naturschutzgebietes einen Bußgeldbescheid in Höhe von 850 Euro zzgl. Gebühren zuzustellen.
Auf die Anzeige hingewirkt hatte der NABU Schutzgebietsbetreuer, der den Fernsehbeitrag gesehen hatte. Tanja Matthies hatte in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass im Speicherkoog diverse Störungen der Natur durch Verstöße ungeahndet blieben, weil eben dieser Schutzgebietsbetreuer und die zuständigen Behörden ihre Aufgaben nicht in ausreichendem Maße wahrnehmen würden und zu selten selbst im Gebiet seien. Damals blieben NABU und Naturschutzbehörde trotz Hinweisen von Frau Matthies im Wesentlichen untätig.
Gegen den Bußgeldbescheid hatte Frau Matthies Einspruch eingelegt und mit Hilfe eines Anwalts eine gerichtliche Entscheidung angestrebt. Das Amtsgericht Meldorf stellte das Verfahren nun mit der Zustimmung der Staatsanwaltschaft ein. Die Kosten des Verfahrens und die Anwaltskosten trägt die Staatskasse. In der Begründung stellt das Gericht fest: „Im Falle einer Verurteilung erschiene die Schuld (...) als derart gering, daß eine Ahndung nicht geboten wäre. Die Betroffene hat das Schutzgebiet nur kurz mit wenigen Schritten aus im Grundsatz billigenswerten Motiven betreten.“
Tanja Matthies nahm die Entscheidung zufrieden zur Kenntnis und sieht sich bestätigt. Die Juristin hatte über ihren Verteidiger auf eben diese billigenswerten Motive hingewiesen. Dass Frau Matthies sogar ihre Anwaltskosten zu erstatten sind, zeigt deutlich, was das Gericht von dem Verfahren hielt. Tanja Matthies, welche die Anzeige durch den NABU und die Naturschutzbehörde als Retourkutsche für ihre Kritik in der Vergangenheit empfand, ist zufrieden mit dieser sachlichen Entscheidung und stellt abschließend fest: „Naturschutzarbeit funktioniert eben nicht von der Couch aus.“

 

Hier ist der Artikel aus der DLZ vom 04.02.2020 zu dem Vorgang.