DLZ Artikel zu den neuen Schildern im Speicherkoog

17. 10. 2021

Zum aktuellen DLZ Artikel (hier nachzulesen) möchten wir Folgendes ergänzen:


Herr Ullm von der DLZ hatte uns wegen der neuen Schilder im Speicherkoog eine Anfrage per E-Mail geschickt. Hier unsere Antwort im (fast unveränderten) Wortlaut:

 

Vielen Dank für Ihre Anfrage wegen der Besucherlenkung im Speicherkoog. Zunächst einmal wurden neue Schilder aufgestellt, aber nicht im Nationalpark. Denn der Speicherkoog ist nicht Teil des Nationalparks Wattenmeer. Der Speicherkoog enthält zwei Naturschutzgebiete (Kronenloch, Wöhrdener Loch), er ist insgesamt Teil eines EU-Vogelschutzgebiets und des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000.
 
Nun zu den neuen Schildern, die in Elpersbüttel, am Surfsee und in Nordermeldorf aufgestellt wurden: insgesamt sind sie ansprechend gestaltet und enthalten viele Informationen über das Gebiet. Auch der Naturschutz wird in den Texten (am Ende) erwähnt. Die Formulierung „Tiere möglichst wenig stören“ verdeutlicht, dass sich das Kommunalunternehmen schwer damit tut, den Naturschutz im Speicherkoog ernst zu nehmen.

Außerdem werden die Schilder vermutlich nicht von allen Besuchern wahrgenommen oder vollständig gelesen. Wir konnten – trotz der aufgedruckten Verbots-Symbole – weitere

Verstöße gegen Regeln beobachten. Solange es keinen hauptamtlichen Ranger im Gebiet gibt oder vermehrt Ordnungskräfte konsequent die Einhaltung der Regeln kontrollieren, werden die Schilder also nahezu wirkungslos bleiben. Die von der UNB auf Teilzeit-Basis eingesetzten Ordnungskräfte haben wir in diesem Jahr noch zu keinem Zeitpunkt im Gebiet angetroffen. Die Schilder ändern leider nichts daran, dass man im Speicherkoog – schon jetzt ohne Ferienhäuser – eher den Eindruck hat, in einem Freizeitpark zu sein, als in einem Vogelschutzgebiet.
Schilder alleine stellen noch kein Besucherlenkungskonzept dar, sondern können lediglich eine Maßnahme eines insgesamt abgestimmten Konzepts sein, dessen Ziele und mit dem Schutzgebiet verträgliche Zielgruppen zunächst einmal festgelegt werden müssen. Für ein vollständiges Besucherlenkungskonzept sind Schilder allein völlig unzureichend.

Ein Besucherlenkungskonzept muss neben anderen Maßnahmen z.B. auch ein Verkehrslenkungskonzept enthalten, das den Verkehr im Gebiet reguliert und begrenzt. Zu den Anforderungen an ein Besucherlenkungskonzept gibt es Literatur und auch Rechtsprechung. Möge sich das Kommunalunternehmen damit befassen.
 
Unsere Meinung zum geplanten Bau der Ferienhaussiedlung hat sich daher in keiner Weise geändert: Wir sagen weiterhin, dass Ferienhäuser nicht in dieses besondere Gebiet gehören. Egal, welche Schilder dort aufgestellt werden.

 
BINS e.V.

 

Hier könnt ihr euch alle Schilder in einer Fotogalerie anschauen.