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Bürgerbegehren zum Speicherkoog ist zulässig
14.08.2026
Wichtiger Schritt geschafft: Der Bürgerentscheid rückt näher
Das Bürgerbegehren gegen die weitere Planung der Ferienhaussiedlung am Meldorfer Hafen hat eine entscheidende Hürde genommen: Die Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Dithmarschen hat das Bürgerbegehren mit Bescheid vom 12. August 2026 für zulässig erklärt.
Damit steht fest, dass die Voraussetzungen für das Bürgerbegehren erfüllt sind. Zuvor waren die Ende Juni beim Amt Mitteldithmarschen eingereichten Unterschriften geprüft worden.
Für uns ist das ein wichtiger Meilenstein. Hinter dem Bürgerbegehren liegen viele Monate Vorbereitung, eine große Unterschriftensammlung und viel ehrenamtlicher Einsatz. Mehr als 1.000 Meldorferinnen und Meldorfer hatten das Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützt.
Jetzt rückt das Ziel näher, für das wir so lange gearbeitet haben: Die Meldorferinnen und Meldorfer sollen selbst über die weitere Planung der Ferienhaussiedlung entscheiden können.
Mit dem Bürgerbegehren soll erreicht werden, dass die Stadt Meldorf ihren Einfluss auf das Kommunalunternehmen „Tourismusförderung Speicherkoog“ nutzt, um die weitere Planung der Ferienhaussiedlung am Meldorfer Hafen zu stoppen.
Wie geht es weiter?
Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens erhalten Gelegenheit, den Antrag in der Stadtvertretung zu erläutern. Nach aktuellem Stand ist dies für die Sitzung am 15. September 2026 vorgesehen.
Außerdem werden den Stimmberechtigten im Zusammenhang mit dem Bürgerentscheid die Standpunkte und Begründungen der Stadtvertretung und der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens in gleichem Umfang zugänglich gemacht. Unsere Begründung dafür wird derzeit vorbereitet.
In den kommenden Wochen werden wir außerdem ausführlich über den Bürgerentscheid und die weitere Planung informieren.
Unser Ziel bleibt klar: Keine Ferienhäuser im Speicherkoog!
Und wenn es zur Abstimmung kommt, ist besonders wichtig: