Fragen und Antworten zum Bürgerentscheid
Rund um das geplante Ferienhausprojekt am Meldorfer Hafen und den Bürgerentscheid erreichen uns immer wieder ähnliche Fragen. Auf dieser Seite beantworten wir die häufigsten Fragen auf Grundlage der offiziellen Planunterlagen und des aktuellen Verfahrensstandes.
Wann findet der Bürgerentscheid statt?
Der Bürgerentscheid findet am 22. November 2026 in Meldorf statt.
Die Meldorfer Stadtvertretung hat am 15. September 2026 entschieden, dem Anliegen des Bürgerbegehrens nicht zu entsprechen. Damit entscheiden nun die Meldorfer Bürgerinnen und Bürger selbst über die weitere Planung der Ferienhaussiedlung am Meldorfer Hafen.
Worum geht es beim Bürgerentscheid?
Beim Bürgerentscheid geht es darum, ob die weitere Planung der Ferienhaussiedlung am Meldorfer Hafen beendet werden soll.
Rechtlich erfolgt dies über das Weisungsrecht der Stadt Meldorf gegenüber den von ihr entsandten Mitgliedern des Verwaltungsrates des Kommunalunternehmens Tourismusförderung Speicherkoog. Diese sollen angewiesen werden, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 71 auf die Tagesordnung des Verwaltungsrates setzen zu lassen und für die Aufhebung zu stimmen.
Wer möchte, dass die weitere Planung der Ferienhaussiedlung beendet wird, stimmt beim Bürgerentscheid mit JA.
Was sind die Argumente der BINS?
Die BINS lehnt die geplante Ferienhaussiedlung nicht grundsätzlich wegen touristischer Nutzung ab. Entscheidend ist für uns der Standort im Speicherkoog.
Der Speicherkoog ist ein besonders wertvoller Natur- und Erholungsraum und von großer Bedeutung für die Vogelwelt. Viele Tiere sind auf Ruhe und möglichst ungestörte Bereiche angewiesen. Nach Auffassung der BINS passt eine dauerhafte zusätzliche touristische Nutzung mit Übernachtungsgästen deshalb nicht an diesen Standort.
Zu unseren wesentlichen Kritikpunkten gehören vor allem der zusätzliche Autoverkehr und weitere Störungen durch Licht, Lärm und eine stärkere Nutzung sensibler Bereiche. Auch die geplante Kläranlage und die vorgesehene Einleitung des geklärten Abwassers in den Mielespeicher gehören zu den Punkten, die wir kritisch sehen. Diese Auswirkungen und Konflikte werden auch in den Planungsunterlagen selbst behandelt.
Unsere Argumente haben wir am 15. September 2026 in der Meldorfer Stadtvertretung ausführlich vorgestellt. Die dort gezeigte Präsentation stellen wir hier zur Verfügung: → Präsentation der BINS zur Stadtvertretersitzung am 15.09.2026 [PDF]
Die Kurzfassung unserer Position findet sich außerdem in der amtlichen Bekanntmachung zum Bürgerentscheid auf der Homepage der Stadt Meldorf.
Kann ich auch per Briefabstimmung teilnehmen?
Ja. Ab dem 12. Oktober 2026 können die Unterlagen zur Briefabstimmung beantragt werden – online, per E-Mail, schriftlich oder persönlich im Bürgerbüro Meldorf, Roggenstraße 14. Im Bürgerbüro ist auch eine sofortige Abstimmung möglich.
Wer die Unterlagen per Post erhalten möchte, sollte sie frühzeitig beantragen. Der ausgefüllte Abstimmungsbrief muss rechtzeitig eingehen.
Alle Antragsmöglichkeiten, Fristen und Hinweise zum Ausfüllen der Unterlagen finden sich in den offiziellen Informationen der Stadt Meldorf.
Warum ist die Abstimmungsfrage so kompliziert?
Die offizielle Fragestellung lautet:
„Sind Sie dafür, dass die Stadtvertretung Meldorf ihre in das ‚Kommunalunternehmen Tourismusförderung Speicherkoog (AöR)‘ entsandten Vertreterinnen und Vertreter anweist, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den ‚Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Meldorf für das Gebiet östlich der Straße am Yachthafen, nördlich und westlich der Hafenstraße und südlich der Deichstraße‘ auf die Tagesordnung des Verwaltungsrats nehmen zu lassen und für die Aufhebung zu stimmen, um somit die weitere Verfolgung der Planung für die Ferienhaussiedlung am Meldorfer Hafen zu unterlassen?“
Die lange Formulierung ergibt sich aus dem rechtlichen Weg des Bürgerbegehrens: Gegenstand ist eine Weisung der Stadtvertretung an die von der Stadt entsandten Mitglieder des Verwaltungsrates des Kommunalunternehmens.
Für die Entscheidung ist entscheidend:
JA = Die weitere Planung der Ferienhaussiedlung soll beendet werden.
Wie kam es zum Bürgerentscheid?
Das Bürgerbegehren wurde mit Bescheid des Kreises Dithmarschen vom 12. August 2026 für zulässig erklärt.
Mehr als 1.000 Unterschriften wurden gesammelt. 943 davon wurden amtlich als gültig bestätigt. Erforderlich waren 605. Damit wurde das notwendige Quorum deutlich überschritten.
Am 15. September 2026 hatten die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens Gelegenheit, das Anliegen in der Stadtvertretung zu erläutern. Anschließend entschied die Stadtvertretung, den mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahmen nicht zu entsprechen.
Deshalb kommt es nun zum Bürgerentscheid.
Was ist überhaupt geplant?
Nach den aktuellen Angaben des Investors sind am Meldorfer Hafen 54 Ferienwohnungen in 18 Gebäuden sowie 16 Hausboote vorgesehen.
Gehört auch eine Kläranlage zur Planung?
Ja. Für die Ferienhaussiedlung ist eine neue unterirdische Kläranlage vorgesehen. Sie soll im Bereich des heutigen kostenlosen Parkplatzes errichtet werden. Nur ein Teil der Parkplatzfläche wäre davon betroffen.
Das geklärte Abwasser soll nach der bisherigen Planung in den Mielespeicher – den Surf- und Badesee – eingeleitet werden.
Auch diese notwendige technische Infrastruktur gehört aus unserer Sicht zur Gesamtbetrachtung des Ferienhausprojektes.
Ist „Naturtourismus“ automatisch naturverträglich?
Nein. Entscheidend ist nicht allein, aus welchem Grund Gäste in den Speicherkoog kommen, sondern welche zusätzliche Nutzung durch eine Ferienhaussiedlung entsteht.
Auch naturinteressierte Gäste verursachen Verkehr, nutzen Wege und Freiflächen und halten sich im Gebiet auf. Mit einer Ferienhaussiedlung entsteht zudem eine dauerhafte Übernachtungsnutzung – mit Aufenthalten früh morgens, abends und nachts sowie außerhalb der Hauptsaison.
Dass Besucherlenkung, Schutz- und Ruhezonen und gezielte Information vorgesehen werden, zeigt gerade, dass mögliche Konflikte zwischen touristischer Nutzung und Naturschutz berücksichtigt werden müssen.
Sollten wir zusätzliche Belastungen in einem so sensiblen Naturraum nicht besser von vornherein vermeiden?
Liegt das Baugebiet im Naturschutzgebiet?
Nein. Das Gelände der geplanten Ferienhaussiedlung selbst liegt nicht innerhalb eines Naturschutzgebietes.
Der geplante Standort befindet sich jedoch in einem besonders sensiblen Natur- und Erholungsraum – in unmittelbarer Nähe zum Naturschutzgebiet Kronenloch und zu bedeutenden Brut- und Rastvogelgebieten.
Der Speicherkoog ist Lebensraum für eine außergewöhnliche Vielfalt an Tieren und Pflanzen und besonders wichtig für die Vogelwelt – darunter auch seltene und gefährdete Arten. Viele Tiere finden hier die Ruhe und ungestörten Bereiche, die sie zum Leben, Brüten und Rasten brauchen.
Warum lehnt die BINS das Vorhaben ab?
Wir halten den Speicherkoog für den falschen Standort für eine Ferienhaussiedlung.
Der Speicherkoog ist ein wertvoller Naturraum und zugleich für viele Menschen aus Meldorf und der Region Rückzugsort und Erholungslandschaft. Seine Weite und Ruhe machen ihn zu einem besonderen Ort.
Mit den Ferienwohnungen und Hausbooten würde eine zusätzliche dauerhafte Übernachtungsnutzung in den Speicherkoog kommen – auch früh morgens, abends, nachts und außerhalb der Hauptsaison.
Die für die Planung erstellten Fachunterlagen benennen selbst mögliche zusätzliche Belastungen, darunter zusätzlichen Autoverkehr, Licht und Lärm, mehr Menschen in sensiblen Bereichen sowie mögliche zusätzliche Störungen durch Haustiere und Müll.
Das Besucherlenkungskonzept beschäftigt sich deshalb ausdrücklich mit Konflikten zwischen touristischer Nutzung und Naturschutz und mit Maßnahmen zur Besucherlenkung.
Für uns stellt sich die grundsätzliche Frage: Sollten wir zusätzliche Belastungen in einem so sensiblen Naturraum von vornherein vermeiden, statt sie anschließend lenken und begrenzen zu müssen?
Wir sagen: Ja.
Mit wie viel zusätzlichem Verkehr wird gerechnet?
Die für die Planung erstellte FFH-Verträglichkeitsprüfung geht für die Ferienhaussiedlung von sechs Pkw-Fahrten pro belegter Wohneinheit und Tag aus.
Bei 100 Prozent Auslastung wurden in der damaligen Verkehrsprognose 420 zusätzliche Pkw-Verkehrsbewegungen pro Tag angesetzt. Legt man die dort verwendeten saisonalen Auslastungsannahmen zugrunde, ergeben sich rechnerisch rund 73.000 zusätzliche Pkw-Verkehrsbewegungen im Jahr.
Diese Berechnung bezieht sich auf den damaligen Planungsstand einschließlich der seinerzeit vorgesehenen Hausboote. Sie ist daher keine Prognose für eine exakt feststehende heutige Zahl, zeigt aber die Größenordnung, mit der in den Planungsunterlagen selbst gerechnet wurde.
Warum spricht die BINS von 54 Wohneinheiten und 18 Gebäuden?
Die aktuellen Planungen sehen 54 Ferienwohnungen in 18 Gebäuden vor.
In einem älteren Informationsflyer der BINS wurde die Formulierung „54 Ferienhäuser“ verwendet. Diese war missverständlich. Gemeint waren die geplanten Wohneinheiten. Wir haben diesen Fehler offen eingeräumt und verwenden seitdem die aktuellen Angaben aus den Planungen.
Welche Informationen verwendet die BINS?
Bei unserer Arbeit orientieren wir uns an den veröffentlichten Unterlagen des Bauleitverfahrens, insbesondere an Plänen, Karten und Fachgutachten.
Dazu gehören die Untersuchungen zu den Auswirkungen der touristischen Entwicklung auf die Schutzgebiete sowie das Besucherlenkungskonzept für den Speicherkoog.
Uns ist wichtig, zwischen unserer eigenen Bewertung und den Aussagen der Planungsunterlagen zu unterscheiden. Deshalb werden wir in den kommenden Wochen auch einzelne Aussagen und Zahlen aus den Unterlagen näher erläutern.
Was bedeutet ein JA beim Bürgerentscheid?
Ganz einfach:
JA bedeutet: Die weitere Planung der Ferienhaussiedlung am Meldorfer Hafen soll beendet werden.
Wer die Ferienhaussiedlung verhindern und den Speicherkoog vor weiterer Bebauung bewahren möchte, muss deshalb am 22. November 2026 mit JA stimmen.
Wann ist der Bürgerentscheid erfolgreich?
Damit das Bürgerbegehren beim Bürgerentscheid erfolgreich ist, reicht eine Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen allein nicht aus. Die JA-Stimmen müssen zugleich das gesetzlich vorgeschriebene Abstimmungsquorum erreichen.
Für diesen Bürgerentscheid beträgt dieses Quorum 20 Prozent der Stimmberechtigten. Bei rund 6.000 Stimmberechtigten sind dafür ungefähr 1.200 JA-Stimmen erforderlich.
Deshalb kommt es auf jede Stimme an.
Wo kann ich mich weiter informieren?
Aktuelle Informationen veröffentlichen wir regelmäßig auf unserer Homepage, auf unserer Facebook-Seite und in unserem Newsletter.
Außerdem stehen wir bei unseren Informationsständen, öffentlichen Stammtischen und Veranstaltungen für Fragen und Gespräche zur Verfügung.
Unser Ziel für den 22. November ist klar:
JA zum Erhalt des Speicherkoogs.
Keine Ferienhäuser im Speicherkoog!
Natur statt weiterer Bebauung!
Stand: September 2026.
Sollte sich der Planungs- oder Verfahrensstand ändern, werden wir diese Seite entsprechend aktualisieren.
