Fragen und Antworten zum Bürgerentscheid
Rund um das geplante Ferienhausprojekt am Meldorfer Hafen und das Bürgerbegehren erreichen uns immer wieder ähnliche Fragen. Auf dieser Seite beantworten wir die häufigsten Fragen auf Grundlage der offiziellen Planunterlagen und des aktuellen Verfahrensstandes.
Worum geht es beim Bürgerentscheid?
Mit dem Bürgerbegehren soll erreicht werden, dass die Stadtvertretung Meldorf ihr Weisungsrecht gegenüber den von ihr entsandten Mitgliedern des Verwaltungsrates des Kommunalunternehmens Tourismusförderung Speicherkoog ausübt. Ziel ist die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 71 und damit das Ende der Planungen für die Ferienhaussiedlung am Meldorfer Hafen.
Wer möchte, dass die weitere Planung der Ferienhaussiedlung gestoppt wird, muss beim Bürgerentscheid mit JA stimmen.
Wie ist der aktuelle Stand?
Das Bürgerbegehren ist zulässig.
Die Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Dithmarschen hat das Bürgerbegehren mit Bescheid vom 12. August 2026 gemäß § 16g der Gemeindeordnung für zulässig erklärt. Damit ist der Weg für einen Bürgerentscheid frei, sofern die Stadtvertretung dem Anliegen des Bürgerbegehrens nicht zuvor selbst entspricht.
Mehr als 1.000 Unterschriften wurden gesammelt. 943 davon wurden amtlich als gültig bestätigt. Erforderlich waren 605. Die Unterschriftensammlung wurde bereits nach rund drei Monaten beendet, obwohl noch länger hätte gesammelt werden können.
Am 15. September 2026 befasst sich die Meldorfer Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung mit dem Bürgerbegehren. Zunächst erhalten die Vertretungsberechtigten Gelegenheit, ihre Standpunkte und Begründungen persönlich zu erläutern.
Unmittelbar anschließend entscheidet die Stadtvertretung über die mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahmen. Sie kann dem Anliegen des Bürgerbegehrens also noch selbst entsprechen. Sollte dies nicht geschehen, werden anschließend die weiteren Schritte für den Bürgerentscheid beraten. Dazu gehören die Festlegung der Standpunkte und Begründungen der Stadtvertretung, die Bestimmung des Abstimmungstermins und die Wahl des Gemeindeabstimmungsausschusses.
Was ist überhaupt geplant?
Nach dem aktuellen Planungsstand sind am Meldorfer Hafen
54 Ferienwohnungen in 18 Gebäuden auf sogenannten Warften sowie
zusätzliche Hausboote im Hafenbereich
vorgesehen. Die Angaben beruhen auf den aktuellen Planungen zum Bebauungsplan Nr. 71.
Gehört auch eine Kläranlage zur Planung?
Ja. Für die Ferienhaussiedlung ist eine neue unterirdische Kläranlage vorgesehen. Sie soll im Bereich des heutigen kostenlosen Parkplatzes errichtet werden. Nur ein Teil der Parkplatzfläche wäre davon betroffen.
Das geklärte Abwasser soll nach der bisherigen Planung in den Mielespeicher – den Surf- und Badesee – eingeleitet werden.
Auch diese notwendige technische Infrastruktur gehört aus unserer Sicht zur Gesamtbetrachtung des Ferienhausprojektes.
Liegt das Baugebiet im Naturschutzgebiet?
Nein. Das Gelände der geplanten Ferienhaussiedlung selbst liegt nicht innerhalb eines Naturschutzgebietes.
Der geplante Standort befindet sich jedoch in einem besonders sensiblen Natur- und Erholungsraum – in unmittelbarer Nähe zum Naturschutzgebiet Kronenloch und zu bedeutenden Brut- und Rastvogelgebieten.
Der Speicherkoog ist Lebensraum für eine außergewöhnliche Vielfalt an Tieren und Pflanzen und besonders wichtig für die Vogelwelt – darunter auch seltene und gefährdete Arten. Viele Tiere finden hier die Ruhe und ungestörten Bereiche, die sie zum Leben, Brüten und Rasten brauchen. Die Erhaltung störungsarmer Rast-, Mauser- und Nahrungsgebiete gehört ausdrücklich zu den Schutzzielen des Gebietes.
Warum lehnt die BINS das Vorhaben ab?
Wir halten den Speicherkoog für den falschen Standort für eine Ferienhaussiedlung.
Der Speicherkoog ist nicht nur ein wertvoller Naturraum. Für viele Menschen aus Meldorf und der Region ist er zugleich Rückzugsort und Erholungslandschaft direkt vor der Haustür. Seine Weite und Ruhe machen ihn zu einem besonderen Ort. Das soll so bleiben: Natur statt weiterer Bebauung!
Mit den Ferienwohnungen und Hausbooten würden dauerhaft mehr Übernachtungsgäste in den Speicherkoog kommen – auch früh morgens, abends, nachts und außerhalb der Hauptsaison.
Die für die Planung erstellten Fachunterlagen benennen selbst mögliche zusätzliche Belastungen, darunter mehr Autoverkehr, Licht und Lärm, mehr Menschen in sensiblen Bereichen sowie mögliche zusätzliche Störungen durch Haustiere und Müll.
Das Besucherlenkungskonzept spricht ausdrücklich von möglichen optischen und akustischen Störungen für Brut- und Rastvögel durch Kraftfahrzeuge, Radfahrer, Spaziergänger, Jogger und Menschen mit Hunden.
Warum spricht die BINS von 54 Wohneinheiten und 18 Gebäuden?
Die aktuellen Planungen sehen 54 Ferienwohnungen in 18 Gebäuden vor.
In einem älteren Informationsflyer der BINS wurde die Formulierung „54 Ferienhäuser“ verwendet. Diese war missverständlich. Gemeint waren die geplanten Wohneinheiten. Wir haben diesen Fehler offen eingeräumt und verwenden seitdem die aktuellen Angaben aus den Planungen.
Welche Informationen verwendet die BINS?
Bei unserer Arbeit orientieren wir uns an den veröffentlichten Unterlagen des Bauleitverfahrens, insbesondere an Plänen, Karten und Fachgutachten.
Dazu gehören auch die Untersuchungen zu den Auswirkungen der touristischen Entwicklung auf die Schutzgebiete sowie das Besucherlenkungskonzept für den Speicherkoog. Unser Ziel ist es, über die Planung verständlich zu informieren und unsere ablehnende Haltung nachvollziehbar zu begründen.
Wann findet der Bürgerentscheid statt?
Der Termin steht derzeit noch nicht offiziell fest.
Die Bestimmung des Termins steht am 15. September 2026 auf der Tagesordnung der Meldorfer Stadtvertretung.
Voraussetzung für einen Bürgerentscheid ist allerdings, dass die Stadtvertretung dem Anliegen des Bürgerbegehrens nicht zuvor selbst entspricht. Auch darüber wird in derselben Sitzung entschieden.
Sobald der Termin offiziell feststeht, werden wir hier darüber informieren.
Schon jetzt ist wichtig:
Wer möchte, dass die weitere Planung der Ferienhaussiedlung gestoppt wird, muss beim Bürgerentscheid mit JA stimmen.
Kann ich die Sitzung der Stadtvertretung besuchen?
Ja. Die Sitzung der Stadtvertretung am 15. September 2026 ist öffentlich. Sie beginnt um 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Amtsverwaltungsgebäudes, Roggenstraße 14 in Meldorf.
Die Erläuterungen der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens stehen unter Tagesordnungspunkt 9. Direkt anschließend befasst sich die Stadtvertretung mit den vom Bürgerbegehren verlangten Maßnahmen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Sitzung vor Ort verfolgen.
Wo kann ich mich weiter informieren?
Aktuelle Informationen veröffentlichen wir regelmäßig auf unserer Homepage, auf unserer Facebook-Seite und in unserem Newsletter.
Außerdem stehen wir bei unseren Informationsständen, öffentlichen Stammtischen und Veranstaltungen für Fragen und Gespräche zur Verfügung.
Stand: September 2026.
Sollte sich der Planungs- oder Verfahrensstand ändern, werden wir diese Seite entsprechend aktualisieren.



