Presse aktuell
Hier sind einige Links zu aktuellen Artikeln rund um den Speicherkoog und unsere Pressemitteilungen zu finden:
DLZ 18.08.2026 Möglicher Bürgerentscheid zu Ferienwohnungen im Speicherkoog: Was jetzt schon passiert
DLZ 14.08.2026 Ferienwohnungen im Speicherkoog: Bürgerbegehren ist zulässig
Pressemitteilung vom 14.08.2026: Bürgerbegehren zum Speicherkoog für zulässig erklärt
Die Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Dithmarschen hat das Bürgerbegehren mit Bescheid vom 12. August 2026 für zulässig erklärt. Damit steht fest, dass die rechtlichen Voraussetzungen des Bürgerbegehrens erfüllt sind. Zuvor waren die Ende Juni beim Amt Mitteldithmarschen eingereich-ten Unterschriften geprüft worden.
„Wir freuen uns sehr über diese Nachricht. Hinter uns liegen viele Monate intensiver ehrenamtlicher Arbeit und mehr als 1.000 gesammelte Unterschriften. Dass das Bürgerbegehren nun für zulässig erklärt wurde, ist für uns ein wichtiger Meilenstein“, sagt Wencke Lehmacher, Vorsitzende der Bür-gerinitiative für Naturschutz im Speicherkoog (BINS).
Mit dem Bürgerbegehren soll erreicht werden, dass die Stadtvertretung Meldorf ihre in das Kom-munalunternehmen „Tourismusförderung Speicherkoog“ entsandten Vertreterinnen und Vertreter anweist, sich für die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 71 einzusetzen und damit die weitere Planung der Ferienhaussiedlung am Meldorfer Hafen zu beenden.
Für die BINS ist besonders wichtig, dass die Meldorferinnen und Meldorfer nun die Möglichkeit erhalten, selbst über die weitere Entwicklung zu entscheiden. „Genau dafür haben wir so lange gekämpft. Jetzt bekommen die Bürgerinnen und Bürger die Chance, unmittelbar mitzubestimmen, wie es mit dem Speicherkoog weitergeht. Diese Möglichkeit sollten möglichst viele Menschen nut-zen“, so Lehmacher.
Als nächster Schritt erhalten die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens Gelegenheit, ihren Antrag in der Stadtvertretung zu erläutern. Diese ist derzeit für den 15. September 2026 vorgesehen.
Außerdem werden im Zusammenhang mit dem Bürgerentscheid die Standpunkte beider Parteien den Stimmberechtigten in gleichem Umfang zugänglich gemacht. Die BINS wird ihre Stellungnahme hierzu fristgemäß beim Amt einreichen.
In den kommenden Wochen will sich die Bürgerinitiative intensiv auf den Bürgerentscheid vorberei-ten und umfassend über die Planungen, die Bedeutung des Speicherkoogs und die Abstimmung informieren. „Jetzt beginnt für uns die nächste wichtige Phase. Unser Ziel ist eine hohe Beteiligung am Bürgerentscheid. Und wir werden dafür werben, mit JA zu stimmen – denn ein JA zur Fragestel-lung bedeutet ein JA zum Stopp der Ferienhausplanung.“
DLZ 23.07.2026 Neue Vorwürfe im Streit um geplante Ferienhäuser im Speicherkoog
DLZ 14.07.2026 Vor möglichem Bürgerentscheid im Speicherkoog: BINS räumt Fehler im Flyer ein
DLZ 07.07.2026 Bürgerinitiative Speicherkoog: Jetzt geht es um die Anzahl der Stimmen
DLZ 25.06.2026 BINS sammelt mehr als 1000 Überschriften: Weiter Widerstand gegen Ferienhauspläne
Pressemitteilung vom 25.06.2026: Mehr als 1000 Unterschriften für Bürgerbegehren im Speicherkoog gesammelt
Die Bürgerinitiative für Naturschutz im Speicherkoog (BINS e.V.) hat für das laufende Bürgerbegehren gegen die geplante Ferienhaussiedlung am Meldorfer Hafen mehr als 1000 Unterschriften gesammelt.
„Wir freuen uns sehr über die große Unterstützung aus der Bevölkerung“, erklärt Wencke Lehmacher, Vorsitzende der BINS. „Dass wir diese Zahl erreichen konnten, verdanken wir dem Einsatz vieler ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer sowie der Unterstützung zahlreicher Bürgerinnen und Bürger.“
Besonders erfreulich sei, dass die erforderliche Zahl an Unterschriften bereits nach rund drei Monaten erreicht wurde. Für die Sammlung standen insgesamt sechs Monate zur Verfügung. Damit wurde die erforderliche Zahl an Unterstützungsunterschriften deutlich vor Ablauf der Sammelfrist erreicht.
In den vergangenen Monaten war die BINS bei zahlreichen Veranstaltungen in Meldorf präsent, darunter beim Meldorfer Mai, auf Flohmärkten und bei weiteren öffentlichen Aktionen. Darüber hinaus gingen viele Unterstützerinnen und Unterstützer von Haus zu Haus, führten Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern und informierten über das Bürgerbegehren.
Besonders erfreulich war für die Initiative die große Bereitschaft vieler Menschen, selbst aktiv zu werden. Zahlreiche Meldorferinnen und Meldorfer nahmen Unterschriftenlisten mit, sammelten im Freundes-, Familien- und Bekanntenkreis weitere Unterschriften und gaben die ausgefüllten Listen anschließend zurück. „Das Bürgerbegehren ist zu einer Gemeinschaftsaufgabe geworden“, so Lehmacher. „Viele Menschen haben sich eingebracht. Dafür sind wir sehr dankbar.“
Die Initiative berichtet zudem von überwiegend positiven Erfahrungen während der Sammlung. Die allermeisten Gespräche seien freundlich und respektvoll verlaufen. Zwar habe es vereinzelt auch sehr deutliche Kritik oder heftige Reaktionen gegeben, insgesamt sei der Umgang der Bürgerinnen und Bürger jedoch von Fairness und gegenseitigem Respekt geprägt gewesen.
Die gesammelten Unterschriften wurden Ende Juni an das Amt Mitteldithmarschen übergeben und werden nun dort geprüft. Für ein erfolgreiches Bürgerbegehren müssen mindestens 908 gültige Unterschriften von Meldorfer Bürgerinnen und Bürgern vorliegen. Da die BINS mehr als 1000 Unterschriften eingereicht hat, blickt die Initiative der Prüfung zuversichtlich entgegen.
Ist das Bürgerbegehren erfolgreich, können die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Meldorf in einem Bürgerentscheid über die Zukunft der geplanten Ferienhaussiedlung abstimmen. Damit soll erreicht werden, dass die Stadt Meldorf ihren Einfluss auf das Kommunalunternehmen „Tourismusförderung Speicherkoog“ dahingehend nutzt, dass die Planungen für die geplante Ferienhaussiedlung am Meldorfer Hafen gestoppt werden.
Die BINS bedankt sich bei allen Unterstützerinnen und Unterstützern für das entgegengebrachte Vertrauen und die vielfältige Hilfe während der vergangenen Wochen.
DLZ 18.03.2026 Ferienwohnungen im Speicherkoog weiter in der Kritik: Initiative startet zweites Bürgerbegehren
DLZ 07.01.2026 Drama Konik-Pferde im Speicherkoog: Geldauflage statt Urteil
DLZ 02.01.2026 Ferienhäuser im Speicherkoog: Gericht weist Bürgerbegehren ab
Pressemitteilung vom 22.12.2025: Ferienhäuser im Speicherkoog: Verfahren geht weiter – juristische Klärung und neues Bürgerbegehren in Vorbereitung
Im Verfahren um das Bürgerbegehren zu den geplanten Ferienhäu-sern im Speicherkoog hat das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden, dass das eingereichte Bürgerbegehren in der vorliegenden Form nicht zulässig ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf-tig. Die drei Mitglieder der Bürgerinitiative für Naturschutz im Speicherkoog (BINS), die das Verfahren angestrengt haben, werden gegen diese Entscheidung weiter juristisch vorgehen.
Dem Verfahren liegt eine Entscheidung des Kreises Dithmarschen als zuständiger Kommunalaufsichtsbehörde zugrunde. Im Oktober 2022 hatten die Kläger ein Bürgerbegehren mit mehr als 850 Unterschriften beim Kreis Dithmarschen eingereicht. Ziel war es, einen Bürgerent-scheid über die geplante Ferienhaussiedlung im Speicherkoog herbeizuführen. Hintergrund der Auseinandersetzung ist die geplante Errichtung von Ferienhäusern in einem ökologisch hoch-sensiblen Bereich des Speicherkoogs. Der Speicherkoog zählt zu den bedeutendsten Rast- und Brutgebieten für Zugvögel an der deutschen Nordseeküste und steht unter besonderem natur-schutzfachlichem Schutz. Der Kreis Dithmarschen hielt das an die Stadt Meldorf adressierte Bürgerbegehren für unzulässig, weil das Bauleitverfahren nicht – wie üblich – von der Stadt Meldorf, sondern von einem Kommunalunternehmen geführt wird. Bei Beschlüssen im Bau-leitverfahren von Kommunalunternehmen seien Bürgerbegehren nicht möglich. Das Verwal-tungsgericht bestätigte diese Entscheidung in erster Instanz. Sollte auch das Oberverwaltungs-gericht diese Auffassung bestätigen, wäre der Weg für eine Verfassungsbeschwerde vor dem schleswig-holsteinischen Landesverfassungsgericht frei. Das Landesverfassungsgericht soll die Auffassung der Kläger prüfen, dass die Bauleitplanung gar nicht auf das Kommunalunternehmen hätte übertragen werden dürfen. Denn die Auslagerung der Bauleitplanung auf das Kommunalunternehmen würde faktisch eine Einschränkung der Mitbestimmungsrechte der Bürger bedeuten, wenn dadurch Bürgerentscheide nicht mehr möglich wären. Damit könnten wesentliche Teile der bisherigen Planung der Ferienhaussiedlung am Meldorfer Hafen rechtlich angreif-bar sein.
Unterstützung erhalten die Kläger vom Verein Mehr Demokratie e.V., der sich bundesweit für demokratische Beteiligungsrechte einsetzt. Ein Mitglied des Bundesvorstands von Mehr De-mokratie e.V. war bei der mündlichen Verhandlung anwesend und begleitet das Verfahren fachlich.
Zugleich hat das Gericht in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass Bürgerbegehren weiterhin ein mögliches und wirksames Mittel der Einflussnahme sein können. Vor diesem Hintergrund wird die Bürgerinitiative für Naturschutz im Speicherkoog parallel einen weiteren Weg verfolgen: Die BINS bereitet die nächsten Schritte für ein neues Bürgerbe-gehren vor, das sich direkt an die Stadtvertretung der Stadt Meldorf richten soll.
Die BINS macht deutlich: Der Einsatz für den Erhalt dieses einzigartigen Naturraums geht wei-ter – juristisch durch die Klägerinnen und Kläger, politisch und zivilgesellschaftlich durch die Initiative.
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DLZ 04.07.2024 Fakten und Hintergründe zur Kläranlage
DLZ 23.06.2024 BUND kritisiert geplante Kläranlage
DLZ 23.02.2024 Alte Ideen im neuen Gewand (Bericht zum neuen Besucherlenkungskonzept)
DLZ 21.02.2024 Vereine bangen um die Saison (Bericht zu den maroden Dalben im Meldorfer Hafen)
DLZ 19.02.2024 Wechsel an der Spitze der BINS

