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BINS freut sich: Landtag beschließt Zulässigkeit der Volksinitiative

24. 01. 2024

Erfolg für das Bündnis „Rettet den Bürgerentscheid!“: 25.363 Unterschriften sind zulässig

 

Schleswig-Holsteins Landtag hat in seiner heutigen Sitzung die Zulässigkeit der Volksinitiative „Rettet den Bürgerentscheid!“ beschlossen. Von den 27.595 eingereichten Unterschriften sind 25.363 zulässig. Außerdem hat er sich in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf der Initiative zur Rücknahme der Einschränkungen für Bürgerbegehren befasst. Nun wurde der Gesetzentwurf an den zuständigen Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. Im Fall einer Ablehnung durch den Landtag in zweiter Lesung werden die Initiatoren der Volksinitiative die zweite Stufe, das Volksbegehren beantragen, um damit einen verbindlichen Volksentscheid einzuleiten. Dafür müssen sie 80.000 Unterschriften in sechs Monaten sammeln.

Die drei Vertrauenspersonen des fünfzig Organisationen (unter anderem die BINS) starken Bündnisses Serpil Midyatli (SPD), Claudia Bielfeldt (BUND SH) und Claudine Nierth (Mehr Demokratie) freuen sich über die Zulässigkeit der Volksinitiative. Sie fühlen sich durch die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins bestärkt, für die Rücknahme der Einschränkungen von Bürgerentscheiden weiter zu kämpfen, erklärt Claudine Nierth, Vorstandssprecherin von Mehr Demokratie. „Einschränkungen der direkten Bürgerbeteiligung werden von der Bevölkerung als Demokratieabbau erlebt, den sie nicht hinnehmen wollen.“

„Die Demokratie lebt vom dauerhaften Dialog und der konstruktiven Auseinandersetzung. Dies ist in den heutigen Zeiten besonders wichtig“, sagt Serpil Midyatli, Vorsitzende der SPD Schleswig-Holstein.

„Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern trägt zu guten Lösungen für die Probleme vor Ort bei. Diese Möglichkeit sollte nicht verhindert werden“, ergänzt Claudia Bielfeldt, ehemalige Vorsitzende des BUND Schleswig-Holstein. 

Der Landtag hat nun vier Monate Zeit, über die Annahme der Forderung der Volksinitiative zu entscheiden. Wird die Initiative nicht angenommen und kein einvernehmlicher Kompromiss gefunden, kann das Bündnis ein Volksbegehren starten. Dafür müssten dann 80.000 Unterschriften gesammelt werden, um einen Volksentscheid über die Forderungen herbeizuführen.