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Presse aktuell

Hier sind einige Links zu aktuellen Artikeln rund um den Speicherkoog und unsere Pressemitteilungen zu finden:

 

Pressemitteilung vom 30.04.2023: BINS bringt Speicherkoog-Kalender auf den Markt

Die Arbeit der Bürgerinitiative für Naturschutz im Speicherkoog e.V. wird ausschließlich durch Spenden und Mitgliedsbeiträge finanziert. Um das Spenden attraktiver zu gestalten, bietet die BINS nun erstmalig einen Speicherkoog-Kalender für das Jahr 2024 an. Der Kalender wird gegen eine Spende von 15,- € abgegeben.
Die Fotos für den Kalender haben vier Natur-Fotografen der BINS kostenlos zur Verfügung gestellt. Neben Landschaftsfotos enthält der Kalender vor allem Fotos von der Vogelwelt des Speicherkoogs. Damit soll die Schönheit des Gebiets gezeigt werden, das in seiner jetzigen Form erhalten werden soll.
Der Kalender ist in folgenden Geschäften erhältlich: Buchhandlung Peter Panter und Viva Naturwaren Bioladen, Zingelstraße in Meldorf. Der Kalender kann online über die Homepage www.bi-speicherkoog.de bestellt und dann zugeschickt werden (Kosten mit Versand: 20,-€).

 

DLZ 03.03.2023 Ferienhaus-Pläne: Der nächste Eilantrag kommt

 

Gemeinsame PM Bürgerbegehren (pdf als Download)

 

DLZ 02.01.2023 Bürgerbegehren zum Speicherkoog: Juristisches Tauziehen

 

DLZ 16.12.2022 Gebühren bleiben unverändert (Anmerkung: Bericht über den Wirtschaftsplan des KU)

 

28.11.2022 Offener Brief der BINS an das Kommunalunternehmen: Lassen Sie die Bürger*innen mitbestimmen! 

Sehr geehrte Herren Hell, Wolpmann, Dohrmann, Rogalla, Boie und Meyn, 
für uns ist immer noch nicht nachvollziehbar, weshalb Sie sich so sehr gegen einen Bürgerentscheid wehren. Interessiert Sie nicht, wie die Meldorfer*innen über die geplante Ferienhaussiedlung im Speicherkoog denken?
Nach unserer Auffassung ist Aufgabe der kommunalen Entscheidungsträger – also auch Ihre Aufgabe als Entscheidungsträger des Kommunalunternehmens Tourismusförderung Speicherkoog – den Bürgerwillen umzusetzen. Dazu gehört, zunächst einmal den Bürgerwillen zu erforschen, und zwar nicht nur in seinem nächsten Umfeld. Das Thema „Ferienhaussiedlung im Speicherkoog“ ist inzwischen in der breiten Bevölkerung angekommen und erhitzt die Gemüter. Das Thema interessiert die Bürger*innen, viele haben sich ihre Meinung gebildet. Leider beschäftigen Sie sich lediglich mit den Menschen in Ihrem nächsten Umfeld, befragen die Menschen, die ein wirtschaftliches Interesse an den Plänen haben. Was ist mit dem Rest der Meldorfer*innen? 
Bei dem von uns in die Wege geleiteten Bürgerbegehren haben sich innerhalb von nur sieben Wochen 851 Meldorfer*innen (von etwa 6000 Wahlberechtigten) durch ihre Unterschrift dafür ausgesprochen, mitbestimmen zu wollen. Und das sind nur die, die wir in der kurzen Zeit erreicht haben. Während der Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren mussten wir erleben, dass auch viele Einwohner*innen aus umliegenden Gemeinden gerne mit unterzeichnet hätten.
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass eine Vielzahl von Menschen die Pläne ablehnt. Die im Jahr 2019 durchgeführten Petitionen haben mehr als 3500 Menschen unterzeichnet – Menschen aus ganz Schleswig-Holstein, vor allem aber aus Dithmarschen. Nichtsdestotrotz wurden die Pläne unverändert verfolgt. 
Dies alles zeigt, wie sehr den Menschen in Dithmarschen der Speicherkoog am Herzen liegt und dass sie gerne mitbestimmen möchten, was dort geschieht! Und zwar direkter als nur an einem Wahltag ein Kreuzchen bei einer Partei machen zu dürfen oder bei einer öffentlichen Sitzung anwesend zu sein und dort seine Bedenken äußern zu können - wenn sie es denn dürfen.
Ein Bürgerentscheid ist ein legitimes demokratisches Mittel, um Bürgerwillen zu artikulieren. In umliegenden Gemeinden gibt es positive Beispiele dafür, wie gute Bürgerbeteiligung aussehen kann, beispielsweise bei den PV-Anlagen in Busenwurth oder beim Eiderhafenpark in Pahlen. Ja, Sie wurden von den Meldorfer*innen gewählt. Und ja, im Wesentlichen werden die Bewohner*innen wohl mit Ihren Entscheidungen einverstanden sein. Das heißt aber nicht, dass sie mit allen Entscheidungen einverstanden sind. Bei dem Thema „Ferienhaussiedlung im Speicherkoog“ zeigt sich, dass viele Menschen nicht einverstanden mit dem Vorgehen des Kommunalunternehmens sind. Wieso holen Sie nicht ein Votum der Menschen ein, für die Sie die Geschicke lenken sollen? Warum sperren Sie sich so sehr gegen einen Bürgerentscheid? Warum verweigern Sie den Meldorfer*innen die Mitbestimmung? Haben Sie Angst vor dem Ergebnis? 
Sie haben es in der Hand, die gerichtliche Auseinandersetzung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu beenden. Sie könnten aus eigenem Antrieb heraus einen Bürgerentscheid auf den Weg bringen, um zu ermitteln, was die Mehrheit der Einwohner*innen möchte. Überdenken Sie den eingeschlagenen Weg! Fragen Sie die Meldorfer*innen, ob Sie mit den Plänen des Kommunalunternehmens einverstanden sind! Sorgen Sie dafür, dass es zu einem Bürgerentscheid in Meldorf kommt – im Sinne von mehr Demokratie und Mitbestimmung. Fassen Sie einen entsprechenden Beschluss. 
Mit freundlichen Grüßen 
Tanja Matthies (Vorsitzende BINS e.V.)
Wencke Lehmacher (Stv. Vorsitzende BINS e.V.)
 

DLZ 24.11.2022 Kommunikation als großes Thema (Anmerkung: Bericht über Abbo van Neer)

 

DLZ 18.11.2022 Abbo van Neer ist neuer Schutzgebietsbetreuer

 

DLZ 18.10.2022 Die Zeichen stehen auf Klage

 

Pressemitteilung vom 18.10.2022: Kommunalaufsicht will Bürgerbegehren ablehnen - Juristische Auseinandersetzung wahrscheinlich

Die Kommunalaufsicht des Kreises Dithmarschen hat in einem Anhörungsschreiben an die BINS mitgeteilt, das eingereichte Bürgerbegehren für unzulässig erklären zu wollen. Die Behörde begründet ihre Entscheidung damit, dass Entscheidungen von Kommunalunternehmen von Bürgerbegehren ausgenommen seien, weil sie nicht im Schleswig-Holsteinischen Gesetz über Bürgerbegehren explizit genannt seien. Diese Entscheidung sei auch mit der obersten Kommunalaufsichtsbehörde im Innenministerium in Kiel abgestimmt.
In der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung zu dieser Zulässigkeitsentscheidung legt jedoch der Anwalt der BINS, Jens-Ulrich Kannieß dar, dass die Auffassung der Kommunalaufsichten rechtlich nicht haltbar ist. Die Aufzählung der einem Bürgerbegehren zugänglichen Entscheidungen ist im Schleswig-Holsteinischen Gesetz nicht abschließend und lässt über eine analoge Anwendung der Vorschriften auch ein Bürgerbegehren gegen Pläne eines Kommunalunternehmens zu. Jede andere Auslegung des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes über Bürgerbegehren verstieße sonst gegen die Absicht, Bürgerbeteiligung zu stärken und nicht über die Hintertür des Kommunalunternehmens zu schwächen.
Eine Klärung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens vor dem Verwaltungsgericht ist nun nach Ansicht der BINS sehr wahrscheinlich. „Gegen die Ablehnung werden wir Klage einreichen“, erklärt Wencke Lehmacher, stellvertretende Vorsitzende der BINS. „Wir sind uns sicher, dass es uns gelingen wird, die Bürgerbeteiligung in essentiellen Fragen der kommunalen Selbstverwaltung durchzusetzen, auch wenn dies mit Rückendeckung aus Kiel verhindert werden soll.“
Angesichts nicht unerheblicher Prozess- und Gerichtskosten, die nun anfallen werden, bittet die BINS um Spenden. „Jeder Euro hilft uns, die Ferienhäuser im Speicherkoog zu verhindern“, so Schatzmeister Nils Altenburg.

 

DLZ 11.10.2022 Kaum Chancen auf Kompromisse

 

DLZ 06.10.2022 Bürgerbegehren in Meldorf: Post an die Kommunalaufsicht

 

DLZ 01.10.2022 Vom Seglerreich zum Gewerbegebiet

 

DLZ 30.09.2022 Klare Kante für die Ferienhäuser

 

DLZ 23.09.2022 Die Radfahrer sollen künftig absteigen

 

DLZ 09.09.2022 Meldorfer Bürgerbegehen: Überzeugt von der Rechtmäßigkeit

 

DLZ 07.09.2022 Ein Präzedenzfall fürs Kommunalrecht

 

DLZ 01.09.2022 Rückschlag für Bürgerinitiative in Meldorf


DLZ 25.08.2022 Fraktionen gegen Bürgerbegehren

 

DLZ 17.08.2022 BINS startet Bürgerbegehren

 

Pressemitteilung vom 16.08.2022: Bürgerbegehren gegen Speicherkoog-Pläne - BINS will Planungen zum Bau der Ferienhäuser stoppen
Die Bürgerinitiative für Naturschutz im Speicherkoog (BINS e.V.) hat gegen die geplante Ferienhaussiedlung im Speicherkoog ein Bürgerbegehren in Meldorf gestartet. Ziel ist, zehn Prozent der Meldorfer Bürgerinnen und Bürger für die Einleitung eines Bürgerentscheids zu gewinnen. Dazu müssen in den nächsten Wochen etwa 800 Unterschriften gesammelt werden. Sollte dieses Quorum zusammenkommen, ist die Meldorfer Verwaltung verpflichtet, einen Bürgerentscheid in Meldorf durchzuführen.

Es geht um die Frage, ob das Kommunalunternehmen Tourismusförderung Speicherkoog (kurz: KU) die Planungen zum Bau der Ferienhäuser stoppen soll. Formell klingt die Frage wie folgt: „Ist der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Meldorf für das Gebiet östlich der Straße am Yachthafen, nördlich und westlich der Hafenstraße und südlich der Deichstraße aufzuheben - mit der Folge, dass die geplante Ferienhaussiedlung nicht errichtet werden darf?“ In der Begründung zum Bürgerbegehren heißt es: „Die geplante Ferienhaussiedlung soll im Hafen des Meldorfer Speicherkoogs errichtet werden. Dort befinden sich angrenzend große Natur- und EU-Vogelschutzgebiete von internationaler Bedeutung. Der Bau der Anlage wird große Auswirkungen auf das gesamte Gebiet haben, das von Meldorfer Bürgerinnen und Bürgern zur Naturbeobachtung und zur Naherholung genutzt wird. Außerdem haben die Planungen finanzielle Auswirkungen für die Stadt Meldorf. Daher ist eine Abstimmung aller Einwohnerinnen und Einwohner Meldorfs darüber notwendig.“

Das Bürgerbegehren wird ausdrücklich auch vom Kreisverband Dithmarschen des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und vom BUND-Landesverband Schleswig-Holstein unterstützt. Die Unterschriften sollen über viele verschiedene Wege zusammenkommen. Zum einen werden die Aktiven Hausbesuche in Meldorf durchführen. Außerdem wird ein Infostand der BINS am 20. August - zum Hafenfest in Meldorf - am Parkplatz der Badestelle Elpersbüttel aufgebaut sein. Eine weitere Möglichkeit zum Unterschreiben bieten Infostände, die immer freitags im August auf dem Meldorfer Wochenmarkt stehen werden. Wer selbst aktiv werden möchte, kann sich die Unterschriftenliste als pdf-Dokument auf der Homepage der BINS (www.bi-speicherkoog.de) oder des BUND (www.bund-dithmarschen.de) herunterladen. Diese muss dann bis Ende August ausgefüllt bei einer der drei darauf angegebenen Adressen in den Briefkasten geworfen oder abgegeben werden.

Das Thema "Ferienhaussiedlung im Speicherkoog" hat seit Jahren die Menschen in der Region beschäftigt und für erhitzte Gemüter gesorgt. Denn das KU plant, die Fläche an die Investorengruppe Tertius GmbH zu verkaufen, welche die Fläche oder auch die gebauten Häuser weiterverkaufen will. „Es wird endlich Zeit, dass die Meldorfer Bürgerinnen und Bürger selbst darüber entscheiden, ob die Häuser gebaut werden sollen oder nicht!“ sagt Wencke Lehmacher, stellvertretende Vorsitzende der BINS und Mit-Initiatorin des Bürgerbegehrens. „Denn bisher haben sechs Menschen darüber entschieden – nämlich die stimmberechtigten Vertreter des Kommunalunternehmens Tourismusförderung Speicherkoog.“ Lehmacher fordert das KU auf, eine möglicherweise für die nächste Sitzung geplante Aufstellung des Bauleitplanes zu verschieben und der Demokratie Vorrang zu geben, damit Meldorfer Bürgerinnen und Bürger direkt über das abstimmen können, was sie alle betrifft.

 

Pressemitteilung 28.07.2022: NABU Kehrtwende bei Speicherkoog-Plänen - BINS begrüßt Entscheidung der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung der NABU Kreisgruppe Dithmarschen hat die Planungen des Kommunalunternehmens Tourismusförderung Speicherkoog (kurz: KU) ablehnt. Mit 12-Stimmen bei zwei Enthaltungen ohne Gegenstimme entschieden die Mitglieder, dass sie eine Rücknahme der unkritischen Stellungnahme des NABU zu der geplanten Ferienhaussiedlung fordern und eine neue Stellungnahme abgegeben werden soll, mit der der NABU die Pläne ablehnt.
Der NABU hatte im August 2016 im Rahmen des Bauleitverfahrens mitgeteilt, keine Einwendungen gegen die geplante Ferienhaussiedlung und die weiteren Projekte zu haben. Die Planer hatten sich in der Vergangenheit stets darauf berufen, die touristischen Erweiterungen gemeinsam mit dem Naturschutz zu planen. „Die Entscheidung der Mitglieder führt zu einem längst überfälligen Schritt, nämlich die Fehleinschätzung aus 2016 zu revidieren.“ meint Tanja Matthies, ebenfalls NABU-Mitglied und Mitantragstellerin. Nicht nur sie, auch andere Mitglieder hatten die Haltung des Landesverbandes und der Kreisgruppe bezüglich der Pläne des KU seit mehreren Jahren kritisiert.
Ungewöhnlich erschien die Entscheidung des Vorstands der Kreisgruppe, Herrn Oing vom Amt Mitteldithmarschen als Vorstand des KU, über die derzeitigen Pläne im Speicherkoog referieren zu lassen. Letztlich ergab sich durch seinen Bericht und im Rahmen der anschließenden Diskussion für die Mitglieder der NABU-Kreisgruppe aber die Möglichkeit, sich selbst ein Bild von den Plänen zu machen, bevor über die gestellten Anträge zu entscheiden war. Die Zweifel der Mitglieder an der naturverträglichen Umsetzbarkeit der geplanten Übernachtungsmöglichkeiten im Speicherkoog Dithmarschen konnte Herr Oing nicht ausräumen. Besonders zweifelhaft empfanden die Mitglieder die Erklärungen Oings, wie die Einhaltung der Regeln aus dem noch zu erstellenden Besucherlenkungskonzepts kontrolliert werden soll. Dafür sei nach Auffassung Oings nicht das KU zuständig. Diese Aufgabe obliege vielmehr dem Kreis und den Schutzgebietsbetreuern. Den Mitgliedern bereitete außerdem großes Unbehagen, dass die Fläche am Meldorfer Hafen, auf der die Ferienhaussiedlung entstehen soll, an die Investorengruppe Tertius GmbH veräußert werden soll. „Damit gibt man sämtliche Kontrolle über das Gebiet aus der Hand“ wandte eines der NABU-Mitglieder ein. Die Ausführungen Oings, dass man dies durch Verträge mit der Betreibergesellschaft regeln wolle, überzeugten die Mitglieder nicht. Nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Betreibergesellschaft die Fläche weiterverkaufe. „Dann ist der Speicherkoog in der Hand von TUI oder einem ähnlichen Unternehmen“ befürchtete das NABU-Mitglied Wiebke Claußen. „Mit unserem Speicherkoog für die Dithmarscher hat das Gebiet dann bald nichts mehr zu tun – und mit einem Schutzgebiet für die Natur erst recht nicht.“ Neben der Ablehnung der geplanten Übernachtungsmöglichkeiten im Speicherkoog fordern die Mitglieder mit dem gefassten Beschluss, dass sich der NABU-Landesverband, der offizieller Schutzgebietsbetreuer der Naturschutzgebiete im Speicherkoog ist, stärker für effektiven Naturschutz einsetzen und einer Ausweitung der freizeittouristischen Nutzung entgegenwirken möge.
„Wir freuen uns sehr über diese einstimmige Entscheidung der Mitglieder und hoffen, dass nun die Naturschutzverbände gemeinsam die im Raum stehenden touristischen Erweiterungen verhindern und den Natur- und Artenschutz im Speicherkoog stärken“, zeigte sich Tanja Matthies, Vorsitzende der Bürgerinitiative für Naturschutz im Speicherkoog e.V., erleichtert.

 

DLZ 27.07.2022 NABU schärft Blick auf Speicherkoog

 

DLZ 29.03.2022 Zufriedene Gesichter und ein wenig Kritik

 

Pressemitteilung 28.03.2022: Betreuer für Schutzgebiete im Speicherkoog - BINS begrüßt Initiative des Kreises
Der Speicherkoog soll laut einstimmigen Beschlusses des Agrar- und Umweltausschusses des Kreises Dithmarschen (AUA) einen hauptamtlichen Betreuer für seine Schutzgebiete bekommen. Die Bürgerinitiative für Naturschutz im Speicherkoog (BINS e. V.) ist erfreut über diesen Schritt, den sie schon seit Jahren gefordert hat. Die Stelle für den Speicherkoog soll hälftig vom Land und vom Kreis finanziert werden. Sie ist als Projekt vom 1. Oktober 2022 für die Dauer von zunächst 5 Jahren angelegt. Die Unterbringung im Gebiet soll das Kommunalunternehmen (KU) mit einem von ihm bereitgestellten Wohncontainer am Mielespeicher realisieren.
Außerdem begrüßt die BINS, dass der Kreis in seiner Begründung für die Schaffung der Stelle die von der BINS seit Jahren im Speicherkoog angeprangerten Umweltprobleme endlich öffentlich eingestanden hat. Zu den „wesentlichen Problemen“ zählt laut Begründung „hohes Besucher*innenaufkommen mit unterschiedlichsten Interessen“ sowie „Probleme mit dem ruhenden Verkehr“. Des Weiteren gebe es „keine systematische Informations- und Aufklärungsarbeit“ sowie „fehlende*r zentrale*r Ansprechpartner*in und daher keine / schlechte Absprachen zwischen den Akteur*innen“.
Auch bemängelt der AUA die „ungelöste Situation um den Wattwurm (baufälliges Info-Gebäude, unbeständige Öffnungszeiten, Neubau Nationalparkhaus fraglich)“ und die „unzureichende Betreuung des LSG Nordkoog“. Weiteren Handlungsbedarf sieht der AUA wegen „unzureichender fachlicher Kartierung des Brutvogelaufkommens im gesamten Koog“ sowie wegen „Verstößen gegen naturschutzfachliche Regelungen durch Besucher*innen“. Die aufgelisteten Umwelt-Probleme werden von der BINS seit Jahren bemängelt, ohne dass bisher etwas dagegen unternommen wurde.
Besonders begrüßt die BINS die Feststellung in der weiteren Begründung, in der es heißt: „die Probleme werden sich absehbar zeitnah verschärfen“. Dies begründet der AUA unter anderem mit: „Die touristische Entwicklung im Speicherkoog u. a. mit einer Ferienhaussiedlung von ca. 70 Häusern bzw. Hausbooten geht voran.“ Die BINS findet es nur folgerichtig, dass sich der AUA damit die Sichtweise der Bürgerinitiative zu eigen gemacht hat. Im Unterschied zum KU ist der AUA damit offenbar der Ansicht, dass von der geplanten Ferienhaussiedlung eine Beeinträchtigung der Umwelt im Speicherkoog ausgehen wird.
Zu den weiteren Problemen zählt der Kreis den Umstand, dass der „langjährige NABU-Gebietsbetreuer und vom Kreis bestellte Naturschutzdienstler“ im Sommer 2022 ausscheidet und stellt fest: „ein gleichwertiger Ersatz ist nicht absehbar.“
Problematisch findet der AUA auch, dass „das 2012 u. a. für den Speicherkoog gestartete, vom Kreis Dithmarschen aus Ersatzgeld mitfinanzierte Artenhilfsprogramm für die Uferschnepfe (LIFE-Limosa-Projekt) 2022 ausläuft“.
Erfreulich ist laut BINS, dass der Speicherkoog nicht nur von einem Ranger, der für mehrere Gebiete zuständig ist, mitbetreut werden soll, sondern eine Stelle ausschließlich für den Speicherkoog geschaffen wird. Ob eine Stelle ausreicht, dürfte allerdings fraglich sein. Nicht nur aus Gründen der Rechtssicherheit wird vielfach das Auftreten zu zweit erforderlich sein. Die Probleme sind vielfältig und umfangreich. Hinzu kommt Bedarf an Urlaubs- und Krankheitsvertretung, weshalb die BINS mindestens zwei Vollzeitstellen fordert.
Auch die Finanzierung der Stelle und die Ansiedlung beim Kreis sieht die BINS kritisch. Die vom Kreis zu tragende Hälfte soll aus Ersatzgeldern bezahlt werden. Ersatzgelder werden anstelle einer Realkompensation im Rahmen von Eingriffen in Natur und Landschaft gezahlt. Die BINS fürchtet eine rechtswidrige Zweckentfremdung der Ersatzgelder bei Verwendung für die Stelle des Schutzgebietsbetreuers, was aber von der konkreten Ausgestaltung der Stelle abhängt. Anstatt der Ansiedlung beim Kreis hätte die BINS eine feste Stelle beim betreuenden Verband oder bei der Integrierten Station Westküste bevorzugt. Auch die Befristung ist nicht nachvollziehbar, zumal die besondere Schutzbedürftigkeit des Gebiets nicht nach fünf Jahren endet.
Insgesamt wertet die BINS die Entwicklungen jedoch als positiv und hofft auf die Zustimmung des Kreistages. Diese kann erst in der Juni-Sitzung erfolgen, weil der Finanzausschuss vor der Kreistagssitzung im April nicht mehr tagt.

 

DLZ 29.12.2021 Gemeinde steigt aus

 

DLZ 26.11.2021 Fahrplan 2022 steht

 

DLZ 15.10.2021 Die Weichen werden nun gestellt (Anmerkung: Bericht zu den neuen Schildern am Speicherkoog)

 

DLZ 11.08.2021 Spontane Demo - BINS-Mitglieder diskutieren mit Ingrid Nestle (MdB)
Mitglieder der Bürgerinitiative für Naturschutz im Speicherkoog (BINS e.V.) haben die grüne Bundestagsabgeordnete Ingrid Nestle mit einer Spontan-Demo überrascht. Hintergrund ist die Unterstützung, die Nestle für die Pläne des Kommunalunternehmens zum Bau einer Ferienhaussiedlung geäußert hat.
Vor dem Hotel zur Linde in Meldorf, in dem Ingrid Nestle im Rahmen ihrer Fahrradtour durch Dithmarschen übernachtete, hatten sich spontan einige Mitglieder der BINS mit Plakaten und Spruchbändern versammelt. „Ferienhäuser im Speicherkoog sind nicht GRÜN, Ingrid!“ stand darauf zu lesen und „Es gibt keinen sanften Tourismus!“
Ingrid Nestle nahm sich ebenso spontan Zeit für ein längeres Gespräch mit den Mitgliedern der BINS. Sie betonte, dass es möglich sein müsse, auch in Deutschland Urlaub zu machen, weil es klimaschonender sei als Fernreisen. Darüber hinaus mache sie sich stark für naturnahen Tourismus, der es Menschen erlauben müsse, auch per Fahrrad Ferienwohnungen am Meer zu erreichen. Mitglieder der BINS wendeten dagegen ein, dass die allermeisten Besucher im Speicherkoog immer mit dem Auto anreisen und gegen Ferienhäuser außerhalb des Koogs und einen wertschätzenden Besuch des Gebiets tagsüber nichts einzuwenden sei. Ingrid Nestle erklärte, dass es ein Umweltverträglichkeitsgutachten gebe, dass eine Ferienhaussiedlung im Speicherkoog unter entsprechenden Auflagen durchaus für möglich erachte. Mitglieder der BINS führten daraufhin an, dass das Umweltverträglichkeits-gutachten einen Anstieg der Zahl der Fahrten durch den Speicherkoog auf 60 000 pro Jahr schätzt, was wenig umweltfreundlich sei. Zudem lasse das Gutachten z.B. völlig offen, welche Anforderungen für eine noch naturverträgliche Nutzung an das Besucherlenkungskonzept zu stellen seien.
Zum Ende der lebhaften, aber wertschätzenden Diskussion wünschten die BINS-Mitglieder Frau Nestle gutes Wetter und viel Freude auf ihrer weiteren Fahrrad-Tour durch Dithmarschen.

 

Pressemitteilung 25.07.2021: Spende bei der Mitgliederversammlung: Verein Protecting Wildlife e.V. unterstützt die BINS e.V.

Der Verein Protecting Wildlife e.V., der seit einigen Monaten in Dithmarschen ansässig ist, freut sich sehr, die BINS e.V. (Bürgerinitiative für Naturschutz im Speicherkoog) mit einer Spende von 500,00 € bei der Arbeit zu unterstützen.
Fait Strakerjahn, Vorsitzender Protecting Wildlife, sagt dazu: „Wir freuen uns sehr, anlässlich der Mitgliederversammlung der BINS eine kleine Spende für die sehr wichtige Arbeit vor Ort zu leisten. Die geplanten Projekte im Speicherkoog sind auch nach der Auffassung von Protecting Wildlife e.V. überholt und haben nichts mit einem Konzept für nachhaltigen Tourismus zu tun. Wir als Verein lehnen die geplanten Projekte, z.B. den Bau einer Ferienhaussiedlung u.ä., kategorisch ab. Der Speicherkoog soll unberührt in der jetzigen Form erhalten bleiben, weiterhin setzen wir uns für den kompromisslosen Schutz der Tiere in ihrem natürlichen Lebensraum, wie z.B. den Kampfläufer, uneingeschränkt ein“.
Der Verein Protecting Wildlife wird sich auch in Zukunft für die BINS einsetzen, wir hoffen dabei auf eine engere gemeinsame Kooperation. Sollte es zu einem Klageverfahren im Hinblick auf die Bauplanung kommen, wird Protecting Wildlife auch diesen Schritt unterstützen.
Tanja Matthies, Vorsitzende der BINS, freut sich sehr über diese Unterstützung. „Wir sind überwältigt von der großzügigen Spende und danken dem Protecting Wildlife e.V. von Herzen. Diese unerwartete Unterstützung und überregionale Rückmeldungen motivieren uns ungemein, unserer Anliegen weiterzuverfolgen.“  

 

Pressemitteilung 24.06.2021: Bußgeldverfahren gegen Naturschützerin eingestellt

Das Amtsgericht Meldorf hat das Bußgeldverfahren gegen Tanja Matthies wegen unerlaubten Betretens eines Naturschutzgebietes im Speicherkoog eingestellt.  Die Begründung der Einstellung ist eine Niederlage für die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Dithmarschen, die das Verfahren gegen Frau Matthies angestrengt hatte.

Tanja Matthies, Vorsitzende der Bürgerinitiative für Naturschutz im Speicherkoog (BINS e.V.) hatte vor anderthalb Jahren im Rahmen eines Fernsehdrehs für das Schleswig-Holstein Magazin den Randbereich des  Naturschutzgebiets Kronenloch mit wenigen Schritten betreten. Sie wollte damit vor laufender Kamera demonstrieren, wie stark die Scheuchwirkung von Menschen auf Vögel ist. Den Fernsehbeitrag, der sich kritisch mit der geplanten Ferienhaussiedlung im Speicherkoog auseinandersetzte, hatte das Schleswig-Holstein Magazin am 29.09.2019 gesendet. Dies hatte die Ordnungsbehörde beim Kreis Dithmarschen nach Anzeige einer Mitarbeiterin der Unteren Naturschutzbehörde zum Anlass genommen, Tanja Matthies unter anderem wegen vorsätzlichen Betretens eines Naturschutzgebietes einen Bußgeldbescheid in Höhe von 850 Euro zzgl. Gebühren zuzustellen.
Auf die Anzeige hingewirkt hatte der NABU Schutzgebietsbetreuer, der den Fernsehbeitrag gesehen hatte. Tanja Matthies hatte in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass im Speicherkoog diverse Störungen der Natur durch Verstöße ungeahndet blieben, weil eben dieser Schutzgebietsbetreuer und die zuständigen Behörden ihre Aufgaben nicht in ausreichendem Maße wahrnehmen würden und zu selten selbst im Gebiet seien. Damals blieben NABU und Naturschutzbehörde trotz Hinweisen von Frau Matthies im Wesentlichen untätig.
Gegen den Bußgeldbescheid hatte Frau Matthies Einspruch eingelegt und mit Hilfe eines Anwalts eine gerichtliche Entscheidung angestrebt. Das Amtsgericht Meldorf stellte das Verfahren nun mit der Zustimmung der Staatsanwaltschaft ein. Die Kosten des Verfahrens und die Anwaltskosten trägt die Staatskasse. In der Begründung stellt das Gericht fest: „Im Falle einer Verurteilung erschiene die Schuld (...) als derart gering, daß eine Ahndung nicht geboten wäre. Die Betroffene hat das Schutzgebiet nur kurz mit wenigen Schritten aus im Grundsatz billigenswerten Motiven betreten.“
Tanja Matthies nahm die Entscheidung zufrieden zur Kenntnis und sieht sich bestätigt. Die Juristin hatte über ihren Verteidiger auf eben diese billigenswerten Motive hingewiesen. Dass Frau Matthies sogar ihre Anwaltskosten zu erstatten sind, zeigt deutlich, was das Gericht von dem Verfahren hielt. Tanja Matthies, welche die Anzeige durch den NABU und die Naturschutzbehörde als Retourkutsche für ihre Kritik in der Vergangenheit empfand, ist zufrieden mit dieser sachlichen Entscheidung und stellt abschließend fest: „Naturschutzarbeit funktioniert eben nicht von der Couch aus.“

 

DLZ 25.05.2021 Rücktritt auf Amtsebene  (Anmerkung: Bericht über den Rücktritt von Uwe Vornheim im KU)

 

DLZ 21.05.2021 Koniks: Wenig Aussicht auf Gewissheit

 

DLZ 14.05.2021 Das Kapitel Koniks ist beendet

 

DLZ 13.04.2021 Das nächste Kapitel im Konik-Drama

 

DLZ 15.03.2021 Hand in Hand für den Naturschutz (Anmerkung: Bericht über das Angeln im Speicherkoog)


DLZ 10.03.2021 Sanfter Tourismus mit Selbstgebrautem

 

Pressemitteilung 04.03.2021: Hohe Hürden und starke Einschränkungen - FFH-Gutachten erteilt KU-Bauplänen einen Dämpfer

Hohe Anforderungen an den Naturschutz stellt das am 09.02.2021 veröffentlichte Umweltverträglichkeitsgutachten zu den Bebauungsplänen des Kommunalunternehmens im Speicherkoog. Dazu kommen deutliche Einschränkungen bei den geplanten Nutzungen. Alle Punkte, die die BINS im Rahmen des geplanten Ausbaus des Tourismus schon vorher als kritisch herausgestellt hatte, werden in dem Gutachten bestätigt. Warum der NABU Dithmarschen bei seiner Stellungnahme bleibt, dass keine Einwendungen bestehen, ist spätestens jetzt nicht mehr nachvollziehbar.
Die strengen Auflagen in dem vom Landschaftsplanungsbüro JACOB │FICHTNER erstellten FFH-Gutachten (Flora-Fauna-Habitat) verdeutlichen den Wert und die Empfindlichkeit des Gebiets. Dies müsste nun auch den Mitgliedern des Kommunalunternehmens klar geworden sein. Auch dass deren Vorhaben sich erheblich negativ auswirkt, wenn nicht die vorgeschlagenen Maßnahmen sicher umgesetzt werden, bestätigt das Gutachten. Zwar kommt das Gutachten – wen wundert's – zu dem Ergebnis, dass die Pläne unter strengen Auflagen teilweise umweltverträglich umsetzbar wären. Aber diese Auflagen sind deutlich, die Hürden hoch!
Schon von Anfang an hat die BINS ein ganzjähriges Tempolimit auf Tempo 60 im Speicherkoog gefordert. Mit der Auflage, Tempo 40 einzuführen, geht das Gutachten darüber sogar hinaus. Und das zu Recht. Als erhebliche Beeinträchtigungen des Lebensraums und Störungen der Arten im Speicherkoog wertet das Gutachten außerdem: Kollisionen mit Fahrzeugen, nächtliche Beleuchtung, Konflikte durch Störungen entlang von Straßen und Konflikte durch akustische und optische Störungen. „Auch darauf haben wir immer wieder hingewiesen.“ betont Wencke Lehmacher, 2. Vorsitzende der BINS, und ergänzt: „Das Gutachten bestätigt unsere Kritik auf voller Linie.“
Einem weiteren Ausbau der Gastronomie und Veranstaltungsbranche im Speicherkoog erteilt das Gutachten eine ganz klare Absage: „Es ist auszuschließen, dass in den Veranstaltungsräumen in Nordermeldorf und im Nationalparkhaus Meldorf private Feierlichkeiten mit Live-Musik oder Tonbandmusik stattfinden dürfen, die nicht nur zu einem erheblichen Mehrverkehr, sondern auch zu einer akustischen Lärmbelastung führen“, so steht es auf Seite 107 ausdrücklich zu lesen.
Die geplante Ferienhaussiedlung fällt offenbar ein wenig größer als die 55 „Einheiten“, von denen das KU stets geredet hat. Das FFH-Gutachten zitiert den Entwurf der „Bietergemeinschaft Ferienhäuser Speicherkoog“ unter Führung von Roger Priegnitz. Danach sind insgesamt 70 Ferienhäuser in 4er oder 5er Gruppen als Reihenhäuser geplant, mit zusammen 180 Betten als Übernachtungsmöglichkeiten. Bei der Berechnung der übers Jahr dadurch anfallenden zusätzlichen Autofahrten ins Gebiet des Speicherkoogs ergibt sich durch Addition der im Gutachten geschätzten Verkehrszunahmen ein Horror-Wert: fast 60 000 zusätzliche Autofahrten pro Jahr.
Die BINS sieht sich durch das Gutachten in all ihren Positionen bestärkt und bestätigt und lehnt deshalb weiterhin jede Ausweitung des Tourismus im Speicherkoog ab. „Wir haben immer noch die Hoffnung, dass die Planer im KU erkennen, welche wichtige Rolle der Speicherkoog als Brut- und Rastgebiet für die Biodiversität spielt. In Zeiten des Klimawandels und Artensterbens müssen die Mitglieder des KU endlich zur Vernunft kommen.“ meint Tanja Matthies, Vorsitzende der BINS. Mit der Prüfung des Verfahrens hat die BINS bereits einen Fachanwalt beauftragt und lässt renommierte Gutachter parallel das FFH-Gutachten prüfen. Wer die Arbeit der BINS unterstützen möchte, findet alle Möglichkeiten uns Spenden zukommen zu lassen, auf unserer Homepage: www.bi-speicherkoog.de

 

DLZ 26.02.2021 Schlammschlacht im Meldorfer Hafen - zweiter Teil

 

DLZ 25.02.2021 Speicherkoog: Tempo 40 ein Muss

 

DLZ 16.02.2021  Gutachten zum Speicherkoog kommt auf den Tisch

 

Pressemitteilung 09.02.2021: Ferienhaussiedlung doch nicht so umweltverträglich?

Noch immer liegt für die geplante Ferienhaussiedlung im Speicherkoog kein Umweltverträglichkeitsgutachten vor. Nach der Planung des Kommunalunternehmens sollte diese schon im Herbst 2020 erscheinen, lässt aber bislang auf sich warten. Zuletzt hieß es, das Gutachten würde im Januar 2021 vorgelegt werden. Inzwischen haben wir Februar 2021. Das Gutachten liegt immer noch nicht vor. Was ist da los?

Das Gutachten war bereits am 02.12.2020 Gegenstand der Sitzung des Verwaltungsrats des Kommunalunternehmens Tourismusförderung Speicherkoog (kurz: KU). Herr Schwormstede und Frau Jacob vom Landschaftsplanungsbüro Jacob hatten damals den Sachstand der Umweltverträglichkeitsprüfung dargelegt. Frau Jacob hatte klargestellt, dass die Auswirkungen für das Gebiet schwer zu fassen und breit gefächert seien, da insbesondere der Faktor Mensch nicht klar vorhersehbar sei. Sie hatte eine Liste von Maßnahmen vorgestellt, die zwingend umgesetzt werden müssen, wenn das Vorhaben überhaupt mit dem Naturschutz in Einklang umsetzbar sein soll. Unverzichtbar sei ein Besucherlenkungskonzept, um Menschen aus sensiblen Bereichen herauszuhalten.

Der Umstand, dass das Gutachten bis heute nicht vorliegt, wirft die Frage auf, ob das KU keine Eile hat oder keine Lösung.  Zuletzt war das KU intensiv mit sich selbst und den überaus hohen angefallenen Kosten beschäftigt. Ja, es drohte sogar das Auseinanderbrechen des KU, weil Elpersbüttel freimütig bekannte, die hohen Beiträge zum KU nicht aufbringen zu können. Und deshalb auch nichts mehr ins KU investieren wollte. Da kommt das Ergebnis, dass die Umsetzung der Pläne nur mit übermäßig hohen Hürden und damit weiteren Kosten umsetzbar sein würde, natürlich ungelegen.
Auf genau diese Problematik hatten Naturschützer bereits seit Jahren hingewiesen. Das KU versuchte, ein vermeintlich ökologisches Projekt ganz nach dem Motto „Wo kein Kläger, da kein Richter“ voranzutreiben. Erst durch das erhöhte Interesse der Öffentlichkeit ist der Druck an die fachlichen Anforderungen des Umweltgutachtens gestiegen.

Die inzwischen viermonatige Verzögerung  legt den Verdacht nahe, dass die Gutachter bislang nicht zu dem vom KU gewünschten Ergebnis gekommen sind, dass eine umweltverträgliche Umsetzung der Pläne, im Speicherkoog eine Ferienaussiedlung zu bauen, möglich ist. Rechtliche Voraussetzung ist und bleibt, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der naturschutzfachlichen Belange sicher ausgeschlossen werden kann. Und das dürfte nicht so einfach sein.

Nach Auffassung der BINS ist das Vorhaben des KU keinesfalls umweltverträglich umsetzbar. Nicht ohne Grund hat Frau Jacob bei der Sitzung des Verwaltungsrats den Unsicherheitsfaktor Mensch so hervorgehoben. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass immer wieder unbedachtes Verhalten von Naherholungsuchenden zu Störungen der Vogelwelt im Speicherkoog geführt hat. Diese werden auch in Zukunft nicht zu vermeiden sein, weshalb eine Erweiterung der touristischen Nutzung unterbleiben muss. Nicht vergessen werden darf, dass ein Vogel nicht unterscheidet, ob ein Mensch ihm gegenüber wohl gesonnen ist oder Böses im Schilde führt. Ein Vogel reagiert auf anwesende Menschen, weshalb der menschliche Einfluss auf das Ökosystem im Speicherkoog minimal gehalten werden muss.