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Kommunalaufsicht hält Bürgerbegehren für zulässig

06.​07.​2026

Die Bürgerinitiative für Naturschutz im Speicherkoog (BINS e.V.) hat einen wichtigen Zwischenschritt im laufenden Bürgerbegehren erreicht. Mit Schreiben vom 2. Juli 2026 teilt die Kommunalaufsicht des Kreises Dithmarschen mit, dass sie das Bürgerbegehren nach ihrer rechtlichen Prüfung für zulässig hält – vorausgesetzt, das gesetzlich vorgeschriebene Quorum wird erreicht.

Bereits Ende Juni hatte die BINS mehr als 1000 Unterstützungsunterschriften beim Amt Mitteldithmarschen eingereicht. Diese werden derzeit geprüft. Für ein erfolgreiches Bürgerbegehren müssen mindestens 908 gültige Unterschriften von Meldorfer Bürgerinnen und Bürgern vorliegen.

Das Bürgerbegehren richtet sich an die Stadtvertretung Meldorf. Ziel ist es, dass diese ihr Weisungsrecht gegenüber den von ihr entsandten Mitgliedern des Verwaltungsrates des Kommunalunternehmens „Tourismusförderung Speicherkoog“ ausübt und sich für die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 71 einsetzt. Damit sollen die Planungen für die geplante Ferienhaussiedlung am Meldorfer Hafen gestoppt werden.

Vor der endgültigen Zulassungsentscheidung erhalten die Verfahrensbeteiligten nun noch Gelegenheit zur Stellungnahme. Anschließend entscheidet die Kommunalaufsicht über die Zulassung des Bürgerbegehrens.

Die BINS wertet die rechtliche Einschätzung der Kommunalaufsicht als wichtigen Schritt im Verfahren und bedankt sich nochmals bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die das Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützt haben.

 

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